Infos & Service
Artikel

Im Falle eines Falles: Reisemängel korrekt reklamieren

Reiserecht: Was man beim Urlaub in Deutschland wissen sollte

Foto: djd/www.kurzurlaub.de

(djd). Urlaub im eigenen Land liegt im Trend. Von der Küste bis zu den Alpen, von den pulsierenden Metropolen bis zum ruhigen Wellness-Hotel - das Angebot lässt keine Wünsche offen, es gibt viel zu entdecken. "Wichtige Gründe für den Urlaub vor der eigenen Haustür sind neben der kurzen und bequemen Anreise auch das gute Preis-Leistungsverhältnis und die hervorragende Service-Qualität", meint Reisexperte Mario Kuska von kurzurlaub.de, dem führenden Online-Portal für Kurzreisen in Deutschland. Auch das Fehlen von Sprachbarrieren wissen viele Urlauber zu schätzen. "Wenn etwas nicht 'passt', kann man es sofort in der eigenen Muttersprache reklamieren", so Kuska. In Sachen Service-Qualität bestätigen Ausnahmen die gute Regel, im Falle eines Falles sollte man dann auch seine Rechte kennen:

Jahresreiseversicherung vom Testsieger

Die jeweiligen Pakete lassen sich bei einer Jahresreiseversicherung individuell zusammenstellen, ein Rundumschutz kann dabei im Wesentlichen aus vier Komponenten bestehen. Die Reiserücktrittsversicherung schützt vor hohen Kosten, falls man eine Reise nicht antreten kann, die Reiseabbruchversicherung übernimmt die Kosten, falls eine bereits angetretene Reise etwa wegen einer Krankheit abgebrochen werden muss. Die Auslandskrankenversicherung wiederum trägt die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland, die Reisegepäckversicherung schließlich tritt ein, wenn das Reisegepäck abhanden kommt, beschädigt oder gestohlen wird. Von der Würzburger Versicherung beispielsweise gibt es die Jahresreiseversicherung "Reisekarte4you". Sie gilt für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres, von "Finanztest" (Heft 6/2016) erhielt sie die Note 1,7 und wurde als Testsieger für den Jahresschutz von Familien und Einzelpersonen empfohlen. Alle Informationen gibt es unter www.travelsecure.de.

Wie und wann sind Reisemängel zu reklamieren?

"Schon im Urlaub muss man sich an das Hotel beziehungsweise bei einer Pauschalreise an die Reiseleitung wenden, um auf einen Mangel aufmerksam zu machen und Abhilfe zu fordern", erklärt der renommierte Reiserechtsexperte Kay P. Rodegra und rät dazu, den Mangel unverzüglich zu reklamieren. Wer erst am letzten Tag reklamiere, könne nachträglich meist keine Entschädigung fordern.

Was passiert, nachdem man reklamiert hat?

"Der Veranstalter muss die Möglichkeit bekommen, die Mängel im Rahmen einer angemessenen Frist zu beseitigen oder Alternativen anzubieten", so der Würzburger Anwalt und Dozent für Reise- und Luftverkehrsrecht. Bleibe der Mangel trotz der Beschwerde, sollte man sich erneut an die Reiseleitung wenden und ein Reklamationsprotokoll erstellen.

Welche Fristen sind einzuhalten?

"Waren während der Reise Mängel zu beklagen, kann man nach der Rückkehr eine Preisminderung fordern und bei gravierenden Mängeln sogar Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude geltend machen", so Rodegra. Wichtig: Die Reklamation sei innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Ende der Reise beim Veranstalter einzureichen - am besten per Einschreiben mit Rückschein. In der Beschwerde müssten alle Mängelpunkte genannt und eine Forderung gestellt werden.

Bilder