Günstiger im Paket
Wer häufig unterwegs ist, kann eine Jahresreiseversicherung abschließen
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(djd). Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reisegepäckversicherung: Das Angebot an Policen für eine Tour ins Ausland ist so vielfältig, dass gerade Vielreisende schnell einmal den Überblick verlieren können. Was ist diesmal wirklich nötig, habe ich den Vertrag auch rechtzeitig abgeschlossen, wie lange ist die einzelne Police gültig? Die Alternative für alle, die häufig unterwegs sind, kann eine sogenannte Jahresreiseversicherung sein, meist lohnt sie sich schon ab zwei Reisen im Jahr. Im Vergleich zum Einzelabschluss von Policen kann man dabei sparen und zudem die ganze Familie mit absichern.
Jahresreiseversicherung vom Testsieger
Die jeweiligen Pakete lassen sich bei einer Jahresreiseversicherung individuell zusammenstellen, ein Rundumschutz kann dabei im Wesentlichen aus vier Komponenten bestehen. Die Reiserücktrittsversicherung schützt vor hohen Kosten, falls man eine Reise nicht antreten kann, die Reiseabbruchversicherung übernimmt die Kosten, falls eine bereits angetretene Reise etwa wegen einer Krankheit abgebrochen werden muss. Die Auslandskrankenversicherung wiederum trägt die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland, die Reisegepäckversicherung schließlich tritt ein, wenn das Reisegepäck abhanden kommt, beschädigt oder gestohlen wird. Von der Würzburger Versicherung beispielsweise gibt es die Jahresreiseversicherung "Reisekarte4you". Sie gilt für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres, von "Finanztest" (Heft 6/2016) erhielt sie die Note 1,7 und wurde als Testsieger für den Jahresschutz von Familien und Einzelpersonen empfohlen. Alle Informationen gibt es unter www.travelsecure.de.
Mit oder ohne Selbstbeteiligung
Jahresreiseversicherungen können im Regelfall wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Wer sich für die Selbstbeteiligung entscheidet, trägt bei der Reiserücktritts-, Reiseabbruchversicherung und der Reisegepäckversicherung bei jedem Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 25 Euro je Person. Für die Reiserücktritts- und die Reiseabbruchversicherung gilt außerdem: Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20 Prozent selbst, mindestens aber 25 Euro pro Person.